Die von einem konzessionierten Alarmanlagen-Errichter geplante und installierte Einbruch- und Überfallmeldeanlage (Alarmanlage) ist das Herzstück der Gebäudesicherheit. Basierend auf einer gründlichen Risikoanalyse der Gebäudehülle, Garten- und Wegbereiche wird ein maßgeschneidertes mechanisches und elektronisches Sicherheitspaket zur Absicherung Ihrer Werte erstellt. Eine sinnvolle Ergänzung zur Alarmanlage sind Bewegungsmelder mit „Licht an“ Funktion rund ums Haus und auch im Garten an Gehwegen, vor allem an uneinsichtigen Stellen und im Eingangsbereich und Videoüberwachungskameras, idealerweise mit Internetanschluss und Fernübertragung der Livebilder und Aufzeichnungen.
Technische Gefahrenmelder, wie Rauchwarnmelder, Gaswarnmelder, Wassermelder, CO²-Melder etc. machen aus der einfachen Alarmanlage eine universelle Gefahrenmeldeanlage.
Wichtige Normen und Vorschriften
OVE Richtlinie R2 „Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“
OVE Richtlinie R9 „Alarmanlagen-CCTV Überwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“
OVE Richtlinie R10 „Alarmanlagen-Zutrittskontrollanlagen, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“
TRVB 123 Technische Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz - Brandmeldeanlagen